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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Regional-Treff Chemnitz

Datum und Uhrzeit
17.05.2018 (14:30 Uhr)
Kategorie
Termine

Thema: Arbeitswelten der Zukunft - Substituierbarkeitspotenzial und Kernkompetenzen 4.0.

Gesprächspartner: Herr Uwe Krumpholz, Bereichsleiter Agentur für Arbeit Chemnitz und Frau Daniela Wagenknecht, FbW - Koordinatorin Agentur für Arbeit Chemnitz

Ort: future Training & Consulting GmbH, Annaberger Straße 73 in 09111 Chemnitz

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